Managementgebühren sind in der schweizerischen Finanz- und Vorsorgebranche üblich. Diese Gebühren, die für die Verwaltung von BVG-Anlagestiftungen anfallen, steigen linear zu den verwalteten Vorsorgeeinlagen, der Aufwand für die Verwaltung bleibt jedoch gleich oder nimmt nur marginal zu. Diese in der Schweiz bislang gängige Gebührenpolitik ging zu Lasten der BVG-Versicherten. Sie bezahlen indirekt hohe Gebühren für Management-Dienstleistungen, welche aus unserer Sicht bedeutsam günstiger angeboten werden kann.
Aus diesem Grund haben wir als erstes Schweizer Unternehmen per 01. Juni 2023 die Managementgebühren für die Verwaltung von Pensionskassengeldern abgeschafft. Anstelle dieser Gebühren führen wir ein innovatives und vorteilhaftes „Gebührenmodell 23“ ein. Das neue Honorar deckt einzig die effektiven Kosten des Vermögensverwalters ab. Der ökonomische Anreiz für den spezialisierten Verwalter von Vorsorgegeldern Admicasa liegt künftig in der Performance der Geldanlagen. Dies erspart den Versicherten hohe Kosten und die daraus resultierende Vermögensverminderung der Vorsorgegelder. Unser Verwaltungsratspräsident Serge Aerne definiert seine Zielsetzung deutlich: «Es ist mein Ziel die Gebührenflut im Vorsorgemarkt einzudämmen. Bisher wurde mit der Managementgebühr sehr viel Geld bei ungenügender Performance der Vorsorgeeinlagen verdient. Wir wollen dies ändern und leisten so einen direkten Beitrag zur Sicherung der Renten».
Das neue Gebührenmodell wurde am 22. Mai 2023 im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Detail vorgestellt.